Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
Vielen Dank, dass Sie sich für Ihren Aufenthalt in der Reiseregion Spreewald entschieden haben.
Das Amt Burg (Spreewald), Sachgebiet Tourismus, Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy – nachstehend Amt Burg (Spreewald) – vermittelt über seine Webseite, www.burgimspreewald.de sowie daran angeschlossene Vertriebskanäle/ Portale Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Hausboote und Unterkünfte), nachstehend einheitlich Gastgeber genannt, in der Reiseregion Spreewald entsprechend dem aktuellen Angebot. Die Vermittlung ist auf Beherbergungsleistungen beschränkt. Die nachfolgenden Bedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Gastgeber sowie dem Amt Burg (Spreewald) und den daran angeschlossenen Vertriebskanälen/Portalen als Vermittlungsstellen. Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem vermittelten Gastgeber direkt zustande. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteile der zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossenen Beherbergungsverträge. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber bzw. dem Amt Burg (Spreewald) sowie den weiteren angeschlossenen Vertriebskanälen/Portalen als Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung erfolgt in der Regel und bevorzugt über das Internet, kann aber auch schriftlich, telefonisch, per Telefax oder vor Ort vorgenommen werden.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch die Vermittlungsstelle im Namen des Gastgebers. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer auf elektronischem Wege bzw. schriftlich. Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Vertragsangebot des Gastgebers zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
1.3 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Bei Buchungen, die über das Internet erfolgen, gilt Folgendes: Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an, wobei die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben begründet. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Amt Burg (Spreewald) oder der angeschlossenen Vertriebskanäle/Portale als Vermittler des Gastgebers sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch entsprechende Darstellung am Bildschirm zustande (Buchung in Echtzeit). Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten.
1.5 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 7 jederzeit möglich.
2. Stellung des Amt Burgs (Spreewald) und weiterer angeschlossener Vertriebskanäle/Portale als Vermittlungsstelle
2.1 Das Amt Burg (Spreewald) sowie weitere angeschlossene Vertriebskanäle/Portale haben, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
2.2 Sie haften nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung des Amt Burgs (Spreewald) aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
3. Reservierungen
3.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und der Vermittlungsstelle als Vertreterin des Gastgebers ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine Reservierung bei Annahme durch das Amt Burg (Spreewald) bzw. die Vertriebskanäle / Portale als Vertreter des Gastgebers grundsätzlich zum Vertragsschluss.
3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem Amt Burg (Spreewald) bzw. den Vertriebskanälen / Portalen bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastes durch das Amt Burg (Spreewald) bzw. die Vertriebskanäle / Portale.
4. Leistungen
4.1 Für den Umfang der vom Gastgeber vertraglich geschuldeten Leistungen sind die im Leistungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem Amt Burg (Spreewald) bzw. den angeschlossenen Vertriebskanälen und Portalen oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
4.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind in ihnen alle Nebenkosten enthalten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Wahl- und Zusatzleistungen sowie verbrauchsabhängige Abrechnungsentgelte, sofern diese in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart sind (z.B. Strom, Gas, Wasser).
5. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und der in der Buchungsbestätigung vermerkten Angabe. Die Bezahlung erfolgt direkt gegenüber dem Gastgeber.
5.2 Zahlungen in Fremdwährung und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies mit dem Gastgeber ausdrücklich vereinbart ist oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.
5.3 Der Gastgeber ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig sind.
5.4 Werden Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, nicht wie vertragsgemäß vereinbart geleistet, ist der Gastgeber nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß der Regelung in Ziffer 7 zu belasten.
6. An- und Abreisezeiten
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist und in der Buchungsbestätigung vermerkt, steht die gebuchte Unterkunft spätestens ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
6.2 Bei einer Ankunft nach 18 Uhr ist der Gast verpflichtet, den Gastgeber hiervon rechtzeitig zu unterrichten, es sei denn es ist ein Late Check-in ausdrücklich vereinbart. Unterbleibt dies, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden nach diesem Termin, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7. entsprechend.
6.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden und wurde zwischen den Parteien nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen.
7. Rücktritt des Gastes
7.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
7.2 Auf Umbuchungen besteht kein Rechtsanspruch. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist (Änderungen bezüglich Namen der Gäste, zusätzliche Leistungen, Ankunfts- Abreisetermin für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer). 7.3 Ansonsten bleibt im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Gastgeber hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
7.4 Im Fall des Rücktritts hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den Gastgeber zu bezahlen, sofern dieser keine abweichenden Stornierungsbedingungen dem Vertrag zugrunde gelegt hat. Diese beziehen sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 4.2 und betragen prozentual: bis 1 Tage vor Beherbergungsantritt kostenfrei.
7.5 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Gastgeber gegenüber den Nachweis geringerer Aufwendungen zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend niedrigeren Betrages verpflichtet.
7.5 Bei der Buchung über das Amt Bur (Spreewald) bzw. dem vermittelnd tätig gewordenen Vertriebskanal/ Portal sollte der Rücktritt gegenüber dem Amt Burg (Spreewald) und dem Gastgeber bzw. der entsprechend vermittelnd tätig gewordenen Vertriebskanal/ Portal erfolgen. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung immer elektronisch bzw. schriftlich erfolgen.
7.6 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen.
9. Haftung des Gastgebers und der Vermittlungsstelle
9.1 Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Das Amt Burg (Spreewald) haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Gastgeber.
9.4 Die vertragliche Haftung der Vermittlungsstelle für Schäden aus Vermittlerfehlern, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
10. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
10.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung verjähren nach einem Jahr. Ausgenommen sind solche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermittlungsstelle oder des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder der Vermittlungsstelle oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch gegenüber dem Gastgeber oder dem Amt Burg (Spreewald) als Schuldner begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10.3 Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Datenschutz
11.1 Alle Personen bezogenen Daten, die dem Amt Burg (Spreewald) und dem Gastgeber zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten.
11.2 Die Erfassung und Verarbeitung der vom Gast übermittelten Daten findet unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Gast kann auf Nachfrage bei dem Amt Burg (Spreewald) oder dem Gastgeber unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Brandenburg erhoben werden.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Der Gast kann den Gastgeber nur am Ort der Beherbergung (Betriebssitz) und das Amt Burg (Spreewald) an dessen Sitz verklagen.
12.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber, der Vermittlerstelle und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – 1 Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
12.3 Ansonsten ist für Klagen des Gastgebers oder des Amt Burgs (Spreewald) gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gastgebers maßgebend.
12.4 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. dem Amt Burg (Spreewald) anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
12.5 Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden (Stand: April 2022). Das Amt Burg (Spreewald) nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil, daher kann die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden. Vermittelnde Tourismusstelle ist, soweit nicht anders auf der Buchungsbestätigung vermerkt:
Pension Schrebenza
Nordweg 3
03096 Burg
Tel: 035603 180813
Fax: 035603 180795
E-Mail: urlaub@pension-schrebenza.de
AGB bereitgestellt von Amt Burg (Spreewald).
Ingolf Lucia
Pension Schrebenza
Nordweg 3 – 03096 Burg
Telefon: 035603 18 08 13
Telefax: 035603 18 07 95
Mail: urlaub@schrebenza.de
Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: 056/264/00400
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Ingolf Lucia
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr